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Führerscheinklassen Krafträder

A wie Ausritt. Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert. Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.

  • Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2, 24 Jahre bei Direkterwerb (21 Jahre, wenn die Fahrerlaubnis auf Trikes über 15 kW Leistung beschränkt werden soll).
    Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
  • Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
  • Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
  • Prüfungen: Für den A-Führerschein musst du beim Direkteinstieg eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Hast du bereits den A2-Führerschein, musst du lediglich eine praktische Prüfung ablegen.
  • Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem A-Führerschein: AM, A1 und A2
  • Das darfst du mit dem A-Führerschein fahren: Krafträder mit einem Hubraum von über 50 ccm und einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Zudem darfst du damit dreirädrige Kraftfahrzeuge (also z.B. Trikes) mit einer Leistung von über 15 kW fahren.
  • Besonderheit: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kannst du ohne theoretische Prüfung, aber mit einer praktischen Prüfung in die Klasse A („große“ Motorräder) aufsteigen. Dann darfst du alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Trotzdem solltest du es nicht gleich übertreiben, sondern erst einmal ein paar Übungsrunden mit deinem ungedrosselten Motorrad drehen.


  • Mindestalter: 16 Jahre. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
  • Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
  • Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
  • Prüfungen: Für den A1-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen.
  • Diese Führerscheinklasse erhältst du automatisch mit dem A1-Führerschein:  AM
  • Das darfst du mit dem A1-Führerschein fahren: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm, einer Leistung vonhöchstens 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von max. 0,1 kW/kg. Zudem darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) mit einem Hubraum von über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von über 45 km/h fahren. Allerdings ist die Leistung auf max. 15 kW begrenzt.
  • Besonderheit: Bei dem A1-Führerschein handelt es sich um die erste Stufe der Motorrad-Führerscheine. Darauf folgen der Führerschein Klasse A2 mit einem Mindestalter von 18 Jahren und der A-Führerschein mit mindestens 20 Jahren. Sinn der Stufen ist, dass man sich langsam steigert und sich behutsam an die steigenden Motorleistungen herantastet. 


  • Mindestalter: 18 Jahre. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
  • Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
  • Befristung: Keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
  • Prüfungen: Für den A2-Führerschein musst du beim Direkteinstieg eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Hast du bereits den A1-Führerschein, musst du lediglich eine praktische Prüfung ablegen.
  • Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem A2-Führerschein:  AM und A1
  • Das darfst du mit dem A2-Führerschein fahren: Krafträder mit einer Leistung von höchstens 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf höchstens 0,2 kW/kg betragen.
  • Besonderheit: Beim A2-Führerschein handelt es sich um die zweite Stufe der Motorrad-Führerscheine, da er auf den A1-Führerscheinaufbaut. Die nächsthöhere Stufe ist dann der A-Führerschein, den du nach weiteren zwei Jahren machen darfst. Sinn der Stufen ist, dass du dich langsam steigerst und dich behutsam an die höheren Motorleistungen herantastest. 


  • Mindestalter: 15 Jahre.
    Der Modellversuch in einigen Bundesländern war erfolgreich, sodass ab dem 28.07.2021 das Alter für den Rollerführerschein in ganz Deutschland auf 15 Jahre abgesenkt wird.
  • Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag. 
  • Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild
  • Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
  • Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem AM-Führerschein: keine
  • Besonderheit: Wenn du bereits einen Mofa-Führerschein hast, kannst du dir die damals absolvierten Theoriestunden leider nicht auf deine AM-Ausbildung anrechnen lassen.


  • Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.
  • Unterlagen/ Dokumente: Personalausweis und biometrisches Passbild.
  • Prüfungen: Für die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 muss keine Prüfung abgelegt werden, sondern du musst lediglich an einer Fahrerschulung teilnehmen. Deine Fahrschule stellt dir bei erfolgreicher Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kannst du dir die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein eintragen lassen.
  • Das darfst du mit der Schlüsselzahl B 196 fahren: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
  • Besonderheiten: Für die Erteilung der Schlüsselzahl sind Theorie- und Übungsstunden Pflicht. Diese werden jedoch nicht angerechnet, wenn du später einen A-Führerschein machen willst.
  • Weitere Besonderheiten: Die Berechtigung gilt nur im deutschen Inland!


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