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Bus

Qualifikationsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für:

  • Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast


Maßnahmenziel:

Qualifikationsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für:

  • Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Beschreibung:

  • LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.

Zielgruppe:Fahrer im gewerblichen PersonenverkehrMaßnahmendauer:Je Modul 7 StundenUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 - 16:30 Uhr Kernzeit.Inhalte:

  • 1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
  • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2
  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM
  • 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftoder Personenverkehr
  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • 2.3 Kenntnis der Vorschrift für den Personenverkehr
  • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • 3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • 3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güter-kraftverkehrs und der Marktordnung
  • 3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation


Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme


Maßnahmenziel:

Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme

Beschreibung:

  • LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.

Zielgruppe:Fahrer im gewerblichen PersonenverkehrMaßnahmendauer:Je Modul 7 StundenUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 - 16:30 Uhr Kernzeit.Inhalte:

  • 1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
  • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation


Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber


Maßnahmenziel:

Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

Beschreibung:

  • LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.

Zielgruppe:Fahrer im gewerblichen PersonenverkehrMaßnahmendauer:Je Modul 7 StundenUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 - 16:30 Uhr Kernzeit.Inhalte:

  • 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftoder Personenverkehr
  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • 2.3 Kenntnis der Vorschrift für den Personenverkehr

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation


Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 3: Gefahrenwahrnehmung


Maßnahmenziel:

Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 3: Gefahrenwahrnehmung

Beschreibung:

  • LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.

Zielgruppe:Fahrer im gewerblichen PersonenverkehrMaßnahmendauer:Je Modul 7 StundenUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 - 16:30 Uhr Kernzeit.Inhalte:

  • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM
  • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • 3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation


Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 4: Schadensprävention


Maßnahmenziel:

Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 4: Schadensprävention

Beschreibung:

  • LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.

Zielgruppe:Fahrer im gewerblichen PersonenverkehrMaßnahmendauer:Je Modul 7 StundenUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 - 16:30 Uhr Kernzeit.Inhalte:

  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • 3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güter-kraftverkehrs und der Marktordnung
  • 3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation


Qualifikationsbescheinigung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast


Maßnahmenziel:

Qualifikationsbescheinigung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Beschreibung:

  • LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.

Zielgruppe:Fahrer im gewerblichen PersonenverkehrMaßnahmendauer:Je Modul 7 StundenUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 - 16:30 Uhr Kernzeit.Inhalte:

  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation


Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (Schlüsselzahl 95)

Theoretische Ausbildung 140 Std. (a. 60 min.)

Praktische Ausbildung 10 Std. (a. 60 min.)


Maßnahmenziel:

Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (Schlüsselzahl 95)

Theoretische Ausbildung 140 Std. (a. 60 min.)

Praktische Ausbildung 10 Std. (a. 60 min.)

Beschreibung:

Diesen Basiskurs benötigen Neu- oder Quereinsteiger für die Arbeit als Berufskraftfahrer. Denn wer gewerblich fahren möchte, der muss eine Grundqualifikation nachweisen. Eine solche Fortbildung ist auch für Arbeitssuchende interessant. Denn der oft von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderte Kurs bildet eine gute Chance für den Einstieg in die ständig wachsende Transportbranche.

Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation" nachweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.

Eine Möglichkeit: Der Fahrer macht eine Berufsausbildung - zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung (bitte beachten: derzeit gibt es keinen „vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung", der die Anforderungen erfüllt).

Weitere Wege sind die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.

Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.

Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.

Zielgruppe:Arbeitnehmer/ Arbeitssuchende/PrivatMaßnahmendauer:20 TageUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:Kernzeiten 8:00 Uhr - 16:30 UhrInhalte:

•Verbesserung der Straßen- und Verkehrssicherheit

•Umweltschutz, insbesondere die Reduzierung des Kraftstoffverbrauches

•Ladungssicherung

•Straßenverkehrsrecht, Sozialvorschriften, Güterkraftverkehrsgesetz, EU-Vorschriften

•Gesundheit, Fitness, Arbeitssicherheit, Verhalten in Notfällen,

•Verhalten gegenüber Kunden und Dritter

•Praktische Fahrübungen

Zugangsvoraussetzungen:

•Der Lkw-Führerschein muss nicht vorhanden sein, er sollte aber im Anschluss erworben werden

•Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung:

- 18 Jahre, Lkw der Klasse C1 und C1E < 7,5 t und ihre Anhänger

- 21 Jahre, Lkw der Klasse C und CE > 7,5 t und ihre Anhänger

- 21 Jahre, Bus der Klasse D1 und D1E

- 24 Jahre, Bus der Klasse D und DE

Anmerkung:

Trägerexterne Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer

Die Prüfgebühr wird von der zugehörigen Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt


LKW

Qualifikationsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für:

  • Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast


Maßnahmenziel:

Qualifikationsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für:

  • Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Beschreibung:

  • LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.

Zielgruppe:Fahrer im gewerblichen GüterverkehrMaßnahmendauer:Je Modul 7 StundenUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 – 16:30 Uhr Kernzeit (Die Kernzeiten können nach Ausbildungsplan variieren!)Inhalte:

  • 1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
  • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2
  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM
  • 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftoder Personenverkehr
  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • 2.3 Kenntnis der Vorschrift für den Personenverkehr
  • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • 3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • 3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güter-kraftverkehrs und der Marktordnung
  • 3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation


Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme


Maßnahmenziel:

Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme

Beschreibung:

  • LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.

Zielgruppe:Fahrer im gewerblichen GüterkraftverkehrMaßnahmendauer:Je Modul 7 StundenUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 - 16:30 Uhr Kernzeit. (Die Kernzeiten können nach Ausbildungsplan variieren!)Inhalte:

  • 1.1 Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
  • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • 1.3 Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß 1.1 und 1.2

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation


Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber


Maßnahmenziel:

Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

Beschreibung:

  • LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.

Zielgruppe:Fahrer im gewerblichen GüterkraftverkehrMaßnahmendauer:Je Modul 7 StundenUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 - 16:30 Uhr Kernzeit. (Die Kernzeiten können nach Ausbildungsplan variieren!)Inhalte:

  • 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftoder Personenverkehr
  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • 2.3 Kenntnis der Vorschrift für den Personenverkehr

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation


Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 3: Gefahrenwahrnehmung


Maßnahmenziel:

Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 3: Gefahrenwahrnehmung

Beschreibung:

  • LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.

Zielgruppe:Fahrer im gewerblichen GüterkraftverkehrMaßnahmendauer:Je Modul 7 StundenUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 - 16:30 Uhr Kernzeit. (Die Kernzeiten können nach Ausbildungsplan variieren!)Inhalte:

  • 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM
  • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • 3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation


Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 4: Schadensprävention


Maßnahmenziel:

Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 4: Schadensprävention

Beschreibung:

  • LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.

Zielgruppe:Fahrer im gewerblichen GüterkraftverkehrMaßnahmendauer:Je Modul 7 StundenUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 - 16:30 Uhr Kernzeit. Die Kernzeiten können nach Ausbildungsplan variieren!Inhalte:

  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 2.2 Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • 3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • 3.7 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güter-kraftverkehrs und der Marktordnung
  • 3.8 Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation


Qualifikationsbescheinigung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast


Maßnahmenziel:

Qualifikationsbescheinigung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Beschreibung:

  • LKW und Bus Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und Bus Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.

Zielgruppe:Fahrer im gewerblichen GüterkraftverkehrMaßnahmendauer:Je Modul 7 StundenUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 - 16:30 Uhr Kernzeit. Die Kernzeiten können nach Ausbildungsplan variieren!Inhalte:

  • 1.4 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
  • 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
  • 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Gesundheitliche Eignung
  • Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation


Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (Schlüsselzahl 95)

Theoretische Ausbildung 140 Std. (a. 60 min.)

Praktische Ausbildung 10 Std. (a. 60 min.)


Maßnahmenziel:

Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation (Schlüsselzahl 95)

Theoretische Ausbildung 140 Std. (a. 60 min.)

Praktische Ausbildung 10 Std. (a. 60 min.)

Beschreibung:

Diesen Basiskurs benötigen Neu- oder Quereinsteiger für die Arbeit als Berufskraftfahrer. Denn wer gewerblich fahren möchte, der muss eine Grundqualifikation nachweisen. Eine solche Fortbildung ist auch für Arbeitssuchende interessant. Denn der oft von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderte Kurs bildet eine gute Chance für den Einstieg in die ständig wachsende Transportbranche.

Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation" nachweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.

Eine Möglichkeit: Der Fahrer macht eine Berufsausbildung - zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung (bitte beachten: derzeit gibt es keinen „vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung", der die Anforderungen erfüllt).

Weitere Wege sind die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.

Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.

Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.

Zielgruppe:Arbeitnehmer/ Arbeitssuchende/PrivatMaßnahmendauer:20 TageUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:Kernzeiten 8:00 Uhr - 16:30 UhrInhalte:

•Verbesserung der Straßen- und Verkehrssicherheit

•Umweltschutz, insbesondere die Reduzierung des Kraftstoffverbrauches

•Ladungssicherung

•Straßenverkehrsrecht, Sozialvorschriften, Güterkraftverkehrsgesetz, EU-Vorschriften

•Gesundheit, Fitness, Arbeitssicherheit, Verhalten in Notfällen,

•Verhalten gegenüber Kunden und Dritter

•Praktische Fahrübungen

Zugangsvoraussetzungen:

•Der Lkw-Führerschein muss nicht vorhanden sein, er sollte aber im Anschluss erworben werden

•Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung:

- 18 Jahre, Lkw der Klasse C1 und C1E < 7,5 t und ihre Anhänger

- 21 Jahre, Lkw der Klasse C und CE > 7,5 t und ihre Anhänger

- 21 Jahre, Bus der Klasse D1 und D1E

- 24 Jahre, Bus der Klasse D und DE

Anmerkung:

Trägerexterne Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer

Die Prüfgebühr wird von der zugehörigen Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt


Ladungssicherung

Besonders im Transportverkehr sind häufig Verkehrsunfällen, die auf eine unsachgemäße Ladungssicherung zurückzuführen sind. Fahrgerechte Transportsicherungen sind daher wichtiger Bestandteil von Seminaren im Bereich Ladungssicherung.


Maßnahmenziel:

Besonders im Transportverkehr sind häufig Verkehrsunfällen, die auf eine unsachgemäße Ladungssicherung zurückzuführen sind. Fahrgerechte Transportsicherungen sind daher wichtiger Bestandteil von Seminaren im Bereich Ladungssicherung.

Beschreibung:

Ladungssicherung

Seminare Ladungssicherung gemäß VDI 2700a: Nirgends werden physikalische Gesetze so unterschätzt, wie bei der Ladungssicherung. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer umfassenden Schulung, die die Ladung, die Zurrmittel und auch die Physik beinhalten.

Nach dem Transportrecht ist grundsätzlich der Absender für die beförderungssichere (= ladungssichere) Verladung verantwortlich (§ 412 I S. 1 HGB); dies sind u. a. der Geschäftsführer, der Verlademeister oder auch der Staplerfahrer. Das neue BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahrer/-innen von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen.

Zielgruppe:Disponent, Kraftverkehrsmeister, Verlader (Staplerfahrer), Berufskraftfahrer, Fuhrparksleiter, Fuhrparkspersonal, Baustellenmitarbeiter, Ladepersonal, Maschinisten, Vorarbeiter, Werkpoliere, Fachkräfte für ArbeitssicherheitMaßnahmendauer:3 TageUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 - 16:30 Uhr Kernzeit. (Die Kernzeiten können nach Ausbildungsplan variieren!)Inhalte:

Lehrinhalte

  • Rechtliche Grundlagen STVO, STVZO, VDI-Richtlinien, BG, UVV
  • Physikalische Grundlagen
  • Arten der Ladungssicherung, Form- und Kraftschluss, Arten von Zurrtechniken 
  • Berechnung der Sicherungskräfte, Lastverteilungsplan 
  • Fahrzeugschwerpunkte / Aufbau von Fahrzeugen, Zurrpunkte 
  • Ladungssicherungshilfsmittel wie Zurrmittel, Rutschhemmendes Material etc. 
  • Besonderheit der Transportfahrzeuge und deren Aufbau 
  • Ladungssicherung durchführen: Zurren, Spannen, Form- und Kraftschluss 
  • Demonstration mangelhafter Ladungssicherung und die Folgen

Zugangsvoraussetzungen:

Voraussetzung

  • vollendete 18 Lebensjahre 
  • die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln 
  • gute Deutschkenntnisse

Anmerkung:

Auch als Inhouse-Ausbildung möglich.


ADR

Basiskurs für Stück-und Schüttgut mit schriftlicher Prüfung

durch die IHK.

Bescheinigung befristet auf 5 Jahre


Maßnahmenziel:

Basiskurs für Stück-und Schüttgut mit schriftlicher Prüfung

durch die IHK.

Bescheinigung befristet auf 5 Jahre

Beschreibung:

Gefahrgut (ADR)

Gefahrgüter bilden einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor innerhalb der Transportbranche. Für den Transport solcher Güter brauchen die Mitarbeiter fundiertes Fachwissen auf dem neuesten Stand von Technik und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Denn ein sicherer Umgang mit Gefahrgütern ist nicht nur wichtig für Mensch und Natur – ein solcher Umgang ist auch wichtig für die Außenwirkung eines Unternehmens.

Das wichtige Wissen zum Gefahrgut-Transport vermitteln wir in einem breiten Kursangebot. Hier können Sie den ADR-Schein für Gefahrgut machen. Im Basiskurs für Stück- und Schüttgut schulen wir Fahrzeugführer in drei Tagen.

Beim zweitägigen Aufbaukurs Tank vermitteln wir das Wissen rund um Tankfahrzeuge, Außentanks oder Tankcontainer – speziell für Fahrzeugführer mit ADR-Schein.

Und mit unserer eintägigen Fortbildungsschulung können Fahrzeugführer ihren ADR-Schein auffrischen und für fünf Jahr verlängern. 

Wer Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgütern als Stückgut und Schüttgut oder zur Beförderung von Tanks führt, muss eine Schulung gemäß den Vorschriften der ADR / GGVSEB (ehemals GGVSE) absolvieren. Für diese Schulung wird Ihnen nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs mit schriftlicher Prüfung, zeitlich befristet auf 5 Jahre, eine Bescheinigung ausgestellt.

Sie erhalten die Möglichkeit, die Schulung intensiv mit einem Kompaktlehrgang oder berufsbegleitend auch an Sonnabenden durchzuführen.

Zielgruppe:Arbeitssuchende/Mitarbeiter von Unternehmen/Private TeilnehmerMaßnahmendauer:3 Tage BasisUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 – 16:30 Uhr Kernzeit (Die Kernzeiten können nach Ausbildungsplan variieren!)Inhalte:

  • Allgemeine Vorschriften, Freimengenregelung
  • Überwachung der Beförderung
  • Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Feuerlöschübung
  • Zusammenladen in Fahrzeugen und Containern
  • Vorsichtsmaßnahmen beim Be- und Entladen von Gefahrgütern
  • Haftung, Ordnungswidrigkeiten
  • Multimodale Transportvorgänge
  • Bezettelung und Kennzeichnung
  • Umgang mit Versandstücken, Ladungssicherung (praktische Übung)
  • Kenntnisse über Schutzmaßnahmen
  • Begleit- und Beförderungspapiere
  • Tunnelregelungen

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Gute Allgemeinbildung
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Körperliche Eignung
  • Gefühl für Arbeitsgeräte

WICHTIG: ... inklusive IHK Prüfungsgebühr.


Ausbildung zur Beförderung von Tank gemäß ADR/GGVSEB,

mit schriftlicher Prüfung durch die IHK.

Bescheinigung zeitlich befristet auf 5 Jahre


Maßnahmenziel:

Ausbildung zur Beförderung von Tank gemäß ADR/GGVSEB,

mit schriftlicher Prüfung durch die IHK.

Bescheinigung zeitlich befristet auf 5 Jahre

Beschreibung:

Gefahrgut (ADR)

Gefahrgüter bilden einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor innerhalb der Transportbranche. Für den Transport solcher Güter brauchen die Mitarbeiter fundiertes Fachwissen auf dem neuesten Stand von Technik und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Denn ein sicherer Umgang mit Gefahrgütern ist nicht nur wichtig für Mensch und Natur – ein solcher Umgang ist auch wichtig für die Außenwirkung eines Unternehmens.

Das wichtige Wissen zum Gefahrgut-Transport vermitteln wir in einem breiten Kursangebot. Hier können Sie den ADR-Schein für Gefahrgut machen. Im Basiskurs für Stück- und Schüttgut schulen wir Fahrzeugführer in zwei Tagen.

Beim zweitägigen Aufbaukurs Tank vermitteln wir das Wissen rund um Tankfahrzeuge, Außentanks oder Tankcontainer – speziell für Fahrzeugführer mit ADR-Schein.

Und mit unserer eintägigen Fortbildungsschulung können Fahrzeugführer ihren ADR-Schein auffrischen und für fünf Jahr verlängern. 

Wer Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgütern als Stückgut und Schüttgut oder zur Beförderung von Tanks führt, muss eine Schulung gemäß den Vorschriften der ADR / GGVSEB (ehemals GGVSE) absolvieren. Für diese Schulung wird Ihnen nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs mit schriftlicher Prüfung, zeitlich befristet auf 5 Jahre, eine Bescheinigung ausgestellt.

Sie erhalten die Möglichkeit, die Schulung intensiv mit einem Kompaktlehrgang oder berufsbegleitend auch an Sonnabenden durchzuführen.

Zielgruppe:Arbeitssuchende/Mitarbeiter von Unternehmen/Private TeilnehmerMaßnahmendauer:2 TageUnterrichtsart:VollzeitUnterrichtszeiten:08:00 – 16:30 Uhr Kernzeit (Die Kernzeiten können nach Ausbildungsplan variieren!)Inhalte:

Lehrinhalte 

  • Allgemeine Vorschriften, Freimengenregelung
  • Überwachung der Beförderung
  • Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Feuerlöschübung
  • Zusammenladen in Fahrzeugen und Containern
  • Vorsichtsmaßnahmen beim Be- und Entladen von Gefahrgütern
  • Haftung, Ordnungswidrigkeiten
  • Multimodale Transportvorgänge
  • Bezettelung und Kennzeichnung
  • Umgang mit Versandstücken, Ladungssicherung (praktische Übung)
  • Kenntnisse über Schutzmaßnahmen
  • Begleit- und Beförderungspapiere
  • Tunnelregelungen

Zugangsvoraussetzungen:

Voraussetzung

  • Sie sind mindestens 18 Jahre (21 Jahre) alt
  • Erfolgreich bestandene ADR Basis Prüfung
  • körperliche (G25) und geistige Eignung
  • Besitzen die Fahrerlaubnis Kl. B, BE, L, T, C, CE, C1, C1E
  • Die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln
  • gute Deutschkenntnisse

WICHTIG: ... inklusive IHK Prüfungsgebühr.

Anmerkung:

Zusatzinfos

  • Das Bildungsangebot entspricht den Zulassungsvoraussetzungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV.
  • Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.

Unterrichtszeit

  • 08:00 - 16:30 Uhr


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