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Führerscheinklassen LKW

Ausbildung zum LKW- oder Busfahrer sowie zum Kurierexpressfahrer der Kl. B/BE mit 100% Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter möglich.
Unsere Ausbildungen sind zertifiziert nach AZAV und können mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden.

Bildungszentrum

  • Mindestalter: Für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C musst du mindestens 21 Jahre alt sein. Es kann aber durch einige staatlich anerkannte Ausbildungsberufe auf 18 herabgesetztwerden. Hierzu zählen Berufskraftfahrer/-in, Fachkraft im Fahrbetrieb, Straßenwärter/-in, Werkfeuerwehrmann/-frau.
  • Unterlagen/Dokumente: Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passbild, eventuell Erste-Hilfe-Kurs, augenärztliches Zeugnis, ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung.
  • Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt. Zum Verlängern müssen erneut ärztliches und augenärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
  • Prüfungen: Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
  • Das darfst du mit dem C-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D über 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und für nicht mehr als 8 Personen plus Fahrer zugelassen sind.
  • Anhängerregelung: Zulässiges Gesamtgewicht darf 750 kg nicht überschreiten.
  • Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch: C1
  • Eignungsprüfung: Zur Erteilung oder Verlängerung des C-Führerscheins muss im Vorfeld eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Diese umfasst Untersuchungen zur körperlichen und geistigen Eignung. Wie so eine Bescheinigung aussieht, kannst du hiernachsehen.
  • Kosten: Die Kosten liegen etwas über dem C1-Führerschein. Um zu sparen, empfehlen wir die Klassen C und CE gemeinsam zu absolvieren. 
  • Besonderheiten: Möchtest du den Lkw zur gewerblichen Güterbeförderung nutzen, ist der Besitz einer Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Pflicht. Ohne diese darfst du zwar Lkw der Klasse C fahren, allerdings nicht in gewerblicher Hinsicht. Mehr Informationen findest du unter "Häufige Fragen" auf dieser Seite.
  • Weitere Besonderheit: Wer Fahrzeuge der C-Klasse gewerblich nutzen möchte, muss nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen.


  • Mindestalter: Für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse CE musst du mindestens 21 Jahre alt sein. Es kann aber durch einige staatlich anerkannte Ausbildungsberufe auf 18 herabgesetztwerden. Hierzu zählen Berufskraftfahrer/-in, Fachkraft im Fahrbetrieb, Straßenwärter/-in und Werkfeuerwehrmann/-frau.
  • Unterlagen/Dokumente: Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passbild, eventuell Erste-Hilfe-Kurs, augenärztliches Zeugnis, ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung.
  • Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt. Zum Verlängern müssen erneut ärztliches und augenärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
  • Prüfungen: Für die Klasse CE muss erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Scroll runter für den genauen Ablauf der Ausbildung.
  • Das darfst du mit dem CE-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg.
  • Anhängerregelung: Das zulässige Gesamtgewicht darf über 750 kg sein.
  • Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch: BE, C1E, T und DE (bei Vorbesitz D).
  • Eignungsprüfung: Zur Erteilung oder Verlängerung des C-Führerscheins muss im Vorfeld eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Diese umfasst Untersuchungen zur körperlichen und geistigen Eignung. Wie so eine Bescheinigung aussieht, kannst du hiernachsehen.
  • Kosten: Die Kosten variieren sehr stark, daher ist es insbesondere bei der Klasse CE schwierig eine Kostenabschätzung zu geben. Wir empfehlen, die Klassen Cund CE gleichzeitig zu absolvieren, um Zeit und Geld zu sparen.
  • Besonderheiten: Möchtest du den Lkw zur gewerblichen Güterbeförderung nutzen, ist der Besitz einer Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Pflicht. Ohne diese darfst du zwar Lkw der Klasse CE fahren, allerdings nicht in gewerblicher Hinsicht. Mehr Informationen findest du unter "Häufige Fragen" auf dieser Seite.
  • Weitere Besonderheit: Wer Fahrzeuge der Klasse CE gewerblich nutzen möchte, muss nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen.


  • Mindestalter: Für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C1 musst du mindestens 18 Jahre alt sein. 
  • Unterlagen/Dokumente: Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passbild, Erste-Hilfe-Kurs, augenärztliches Zeugnis, ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung.
  • Befristung: Alle "Lkw-Klassen" werden nur für 5 Jahre erteilt. Zum Verlängern müssen erneut ärztliches und augenärztliches Zeugnis vorgelegt werden..
  • Prüfungen: Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C1 erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.
  • Das darfst du mit dem C1-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge, ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg bis 7.500 kg.
  • Anhängerregelung: zulässiges Gesamtgewicht nicht über 750 kg.
  • Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch: keine.
  • Eignungsprüfung: Zur Erteilung oder Verlängerung des C1-Führerscheins muss im Vorfeld eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Diese umfasst Untersuchungen zur körperlichen und geistigen Eignung. Wie so eine Bescheinigung aussieht, kannst du hier nachsehen.
  • Besonderheiten: Möchtest du den Lkw zur gewerblichen Güterbeförderung nutzen, ist der Besitz einer Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Pflicht. Ohne diese darfst du zwar Lkw der Klasse C1 fahren, allerdings nicht in gewerblicher Hinsicht. Mehr Informationen findest du unter "Häufige Fragen" auf dieser Seite.
  • Weitere Besonderheit: Wer Fahrzeuge der C1 Klasse gewerblich nutzen möchte, muss nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen.


  • Mindestalter: 18 Jahre. Gewerbliche Nutzung allerdings erst ab 21 Jahren.
  • Unterlagen/Dokumente: Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passbild, eventuell Erste-Hilfe-Kurs, augenärztliches Zeugnis, ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung.
  • Befristung: Alle Lkw-Führerscheine werden nur für 5 Jahreerteilt. Zum Verlängern müssen erneut ärztliches und augenärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
  • Prüfungen: Für den Führerschein der Klasse C1E muss keine eigene Theorieprüfung abgelegt werden, sondern lediglich eine praktische Prüfung.
  • Das darfst du mit dem C1E-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg und Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 3.500 kg. Zulässiges Gesamtgewicht beträgt in beiden Fällen 12.000 kg.
  • Anhängerregelung: zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg. 
  • Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch: BE und D1E, falls du die Klasse D1 bereits besitzt.
  • Eignungsprüfung: Zur Erteilung oder Verlängerung des C1E-Führerscheins muss im Vorfeld eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Diese umfasst Untersuchungen zur körperlichen und geistigen Eignung. Wie so eine Bescheinigung aussieht, kannst du hier nachsehen.
  • Besonderheiten: Möchtest du den Lkw zur gewerblichen Güterbeförderung nutzen, ist der Besitz einer Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Pflicht. Ohne diese darfst du zwar Lkw fahren, allerdings nicht in gewerblicher Hinsicht. Mehr Informationen findest du hier.
  • Weitere Besonderheit: Wer Fahrzeuge der C1E-Klasse gewerblich nutzen möchte, muss nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen.


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